Mietbedingungen

Fahrzeugvermietung Garage Blum Boll GmbH

1. Reservation und Vertragsabschluss

Eine Online-Anfrage gilt als Reservationsanfrage. Die Reservation wird verbindlich, sobald Garage Blum Boll GmbH sie bestätigt. Der definitive Mietvertrag wird spätestens bei Fahrzeugübernahme abgeschlossen.

2. Zahlung

Nach Bestätigung werden 30 % des bestätigten Mietpreises als Vorauszahlung fällig. Die restlichen 70 % sind bei Fahrzeugübernahme zu bezahlen. Zusatzkosten werden separat verrechnet.

3. Nichterscheinen

Erscheint der Kunde zum vereinbarten Übergabetermin nicht und wurde keine andere Vereinbarung getroffen, wird die geleistete Vorauszahlung von 30 % nicht zurückbezahlt.

4. Rückgabe und Treibstoff

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben. Es ist mit dem gleichen Kraftstoff- bzw. Ladezustand wie bei der Übernahme zurückzugeben. Fehlender Treibstoff bzw. fehlende Ladung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine im Mietvertrag vereinbarte Bearbeitungsgebühr kann zusätzlich verrechnet werden.

5. Kaution

Je nach Fahrzeug kann eine Kaution verlangt werden. Höhe und Zahlungsart werden vor Übergabe bekanntgegeben und im Mietvertrag festgehalten.

6. Führerausweis und Fahrer

Alle Fahrer müssen für die Fahrzeugkategorie fahrberechtigt sein und bei Übernahme einen gültigen Führerausweis sowie einen amtlichen Ausweis vorlegen. Nur im Mietvertrag eingetragene Fahrer dürfen das Fahrzeug führen.

7. Sorgfalt und Nutzung

Das Fahrzeug ist sorgfältig und gesetzeskonform zu benutzen. Nicht vereinbarte Weitervermietung, Rennveranstaltungen oder rechtswidrige Nutzung sind untersagt. Auslandsfahrten müssen im zulässigen und vereinbarten Rahmen erfolgen.

8. Schäden, Unfall und Versicherung

Versicherungsumfang und Selbstbehalt richten sich nach dem jeweiligen Mietvertrag. Schäden, Unfall, Diebstahl oder Pannen sind Garage Blum Boll GmbH unverzüglich zu melden. Bei Bedarf ist die Polizei beizuziehen.

9. Bussen, Maut und Gebühren

Bussen, Parkgebühren, Maut und sonstige während der Mietdauer verursachte Abgaben trägt der Mieter. Eine vertraglich vereinbarte Administrationsgebühr für nachträgliche Bearbeitung bleibt vorbehalten.

10. Reinigung und verspätete Rückgabe

Aussergewöhnliche Verschmutzungen oder eine verspätete Rückgabe können nach Aufwand bzw. gemäss Mietvertrag verrechnet werden.

11. Schlussbestimmungen

Der bei Fahrzeugübernahme unterzeichnete Mietvertrag ist für die konkrete Vermietung massgebend. Zwingendes Schweizer Recht bleibt vorbehalten.

Hinweis: Diese Website-Fassung ist ein Vertragsentwurf für den Betrieb. Vor der endgültigen geschäftlichen Verwendung sollten insbesondere Kaution, Selbstbehalt, Mindestalter, Versicherungsdeckung und Gerichtsstand mit Versicherung und Schweizer Rechtsberatung final abgestimmt werden.